WCAG 2.1 AA, BFSG, BITV, EAA
Was bedeuten all diese Abkürzungen und was hat das mit einer Homepage (oder App) zu tun?
EAA ist der European Accessibility Act, der die Barrierefreiheit im digitalen Raum vorschreibt auf Basis von Normen (z.B. EN 301 549).
Diese Norm verwendet die Vorgaben vom Web Content Accessibility Guide Version 2.1 mit dem Erfüllungsgrad AA (es gibt auch noch einen schärferen Grad AAA). Diese WCAG 2.1 entspricht der ISO-Norm 40500.
In deutsches Recht wurde der EAA in zwei Teilen umgesetzt:
a) für Behörden: BITV 2.0 (Barrierefreiheits-IT-Verordnung)
b) für alle anderen: BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Was bedeutet das nun für eine Webseite? Die Webseite muss verschiedensten Kriterien genügen wie zum Beispiel deutlichere Farbkontraste, Steuerungsmöglichkeiten per Tastatur und die Unterstützung von sogenannten Screenreadern (Software, die Webseiten vorlesen kann). Am bekanntesten ist in diesem Umfeld sicher die Erstellung eines sogenannten ALT (Alternative Bildbeschreibung) Textes, der z.B. bei einem Screenreader einer sehbehinderten oder blinden Person anstatt des Bildes vorgelesen werden kann. Eine Webseite barrierefreier zu machen ist somit sowohl eine Designfrage (Farben und Corporate Identity), als auch eine redaktionelle Frage (klare Textstrukturierungen mit Überschriftenebenen, ALT Texten) als auch in Teilen in der Web Administration zu lösen (Erreichbarkeit von Schaltern und Links). Bei größeren Homepages ist das durchaus ein eigenes Projekt und die kontinuierliche redaktionelle Verantwortung durch die Seitenbetreiber muss geschult werden.
Dennoch: das Ziel der verbesserten Teilhabe möglichst vieler an digitalen Services muss das Ziel sein!
Hinweise finden sich auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationsteechnik (BSI), das ein eigenes Portal zur Barrierefreiheit betreibt.


